Leitfaden zur Impressumspflicht

Das Thema Impressumspflicht beschäftigt nicht nur viele Webmaster, sondern (leider) auch die Gerichte. Inbesondere, da fehlende oder unzureichende Impressen immer wieder gern für Abmahnungen genutzt werden, teilweise berechtigt, in vielen Fällen leider aber nur als Geldschneiderei. Das Bundesjustizministerium hat nun einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht.

Dieser Leitfaden soll Fragen zur Anbieterkennzeichnungspflicht, welche Angaben in einem Impressum zu machen sind und wie ein Impressum zu gestalten ist, klären und soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, welche gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) zu berücksichtigen sind. Selbstverständlich kann der Leitfaden eine rechtliche Beratung nicht ersetzen und kann dabei lediglich als Orientierungshilfe dienen. Ziel ist es, das Risiko einer berechtigten Abmahnung zu verringern.

Haftung für fremde Foren-Einträge

Inwiefern ein Foren-Betreiber für Beiträge seiner Besucher haften muss, gehört seit Monaten zu den am stärksten diskutierten Fragen im Bereich Onlinerecht. Erste Urteile wie z.B. gegen Heise.de tendierten dazu, Foren-Betreiber selbst dann in die Haftung zu nehmen, wenn dieser noch gar nicht über den entsprechenden Beitrag informiert waren. Nun aber hat das OLG Düsseldorf ein Urteil gefällt, dass Foren-Bereiber sozusgen in „Schutz nimmt“.

Das OLG Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 07.06.2006 – Az.: I-15 U 21/06) festgestellt, dass ein Forums-Betreiber für fremde, rechtswidrige Dritt-Einträge erst ab Kenntnis haftet.

Das halte ich persönlich für eine sehr wichtige Entscheidung, die hoffentlich einen Trend aufzeigt, wobei bei diesem Urteil aber beachtet werden muss, dass dieses Urteil zunächst im wesentlichen für nicht kommerzielle Websites gilt:

Entscheidende Bedeutung kommt dabei nach Meinung der Richter aber dem Umstand zu, dass der Forums-Betreiber „nicht professionell“ gehandelt hat, soll heißen, von dem Forum in keiner Weise wirtschaftlich profitierte.

Mehr Informationen rund um dieses Urteil findet Ihr auf der Website der Kanzlei Dr. Bahr.