Klage gegen Du bist Terrorist angewendet

Am Wochenende bereits gab es zu der angedrohten Abmahnung von Du bist Terrorist ein klärendes Telefonat zwischen Alexander Lehmann und der Agentur KemperTrautmann, die hinter dem Projekt Du bist Deutschland steckt. Im Ergebnis konnte die Abmahnung abgewendet und ein einvernehmliche und aus meiner Sicht gute Lösung gefunden werden:

Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“ vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt

Heute hat sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf Missverständnissen beruhte. Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von „Du bist…“ ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne „Du bist Deutschland“ abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Inhalte von www.DubistTerrorist.de wurden im Telefonat nicht thematisiert, “ Du bist Deutschland“ bezieht hierzu keine Stellung.

Es freut mich sehr, dass hier mittels eines Gespräches und nicht über die Anwälte ein konstruktives Ergebnis erreicht werden konnte.

Du bist Terrorist wird abgemahnt

Der Designstudent Alexander Lehmann hat im Rahmen seiner Uni-Abschlussarbeit ein bissiges Video unter dem Titel Du bist Terrorist erstellt und im Internet veröffentlicht. Inhalt des Videos ist eine Art Persiflage der Kampagne Du bist Deutschland aus dem Jahr 2005, in welchem dargelegt wird, warum in Deutschland 82 Millionen potentiellen Terroristen leben:

Handy-, eMail- und Internetüberwachung sowie der Bundestrojaner werden in dem Video u.a. als Beispiel herangezogen, bei denen der Gesetzgeber in den letzten Jahren – immer mit wohlbedachten Begründungen – die Privatsphäre eingeschränkt. Alexander Lehmann kommt zu dem – sicherlich nicht 100%ig realitätsnahen, aber konsequenten – Ergebnis, dass wir Bundesbürger alle Terroristen sein müssen, wenn wir derartig überprüft werden.

Mit dieser Aktion trifft er dementsprechend wunde Punkte, insbesondere aber – etwas überraschend – bei der Agentur KemperTrautmann, die hinter der Kampagne Du bist Deutschland steckt und nun die Abmahnung der Aktion angekündigt hat. Konkret geht es darum:

jegliche Bezüge zur Du bist Deutschland – Kampagne zu entfernen und die Adresse DuBistTerrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er [Alexander Lehmann, Anm. d. R.] hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen. Als Begründung wird das Markenrecht an Du bist Deutschland genannt.

Offen gestanden verstehe ich weder, warum nur durch den gleichen Textbeginn Du bist ein Markenrecht tangiert werden kann, noch, warum ausgerechnet eine Agentur, die mit ihrer damaligen Aktion für mehr Offenheit und Diskussionen sorgen wollte, nun selber eine ähnliche Aktion torpedieren will. Am 60. Jahrestag des Grundgesetzes in Deutschland ist das bittere Ironie und zeigt, wie perfide und arrogant unsere Gesellschaft inzwischen geworden ist. Schade – ich hoffe, dass KemperTrautmann diese Abmahnung nicht durchzieht, sondern erkennt, dass das ein Bumerang werden könnte.

Via: Netzpolitik.org