Klage gegen Du bist Terrorist angewendet

Am Wochenende bereits gab es zu der angedrohten Abmahnung von Du bist Terrorist ein klärendes Telefonat zwischen Alexander Lehmann und der Agentur KemperTrautmann, die hinter dem Projekt Du bist Deutschland steckt. Im Ergebnis konnte die Abmahnung abgewendet und ein einvernehmliche und aus meiner Sicht gute Lösung gefunden werden:

Lösung im Dialog: „Du bist Deutschland“ geht nicht gegen „Du Bist Terrorist“ vor, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Kinder bleiben gewahrt

Heute hat sich im Netz eine Diskussion um die Website www.DubistTerrorist.de entwickelt, die im wesentlichen auf Missverständnissen beruhte. Michael Trautmann, Geschäftsführer von kempertrautmann, und Alexander Lehmann, Initiator der Seite www.DubistTerrorist.de haben miteinander telefoniert und die Angelegenheit gütlich geklärt. Das Ergebnis: “Du bist Deutschland” wird nicht gegen Nutzung der Domain www.DubistTerrorist.de vorgehen. Adaptionen und Satiren der Kampagne hat es immer gegeben, und die Verwendung von „Du bist…“ ist allgemein auch nicht geschützt.

Anders steht es um die Persönlichkeitsrechte der Kinder, die auf den Motiven der Kampagne „Du bist Deutschland“ abgebildet sind. Sie gilt es im Rahmen der Fürsorgepflicht zu schützen; die Eltern der Kinder haben der Nutzung auch nur im Rahmen der Kampagne zugestimmt. Alexander Lehmann versprach daher, die Kinderbilder der Kampagne kurzfristig von seiner Website zu entfernen. um die Persönlichkeitrechte der Kinder zu wahren.

Inhalte von www.DubistTerrorist.de wurden im Telefonat nicht thematisiert, “ Du bist Deutschland“ bezieht hierzu keine Stellung.

Es freut mich sehr, dass hier mittels eines Gespräches und nicht über die Anwälte ein konstruktives Ergebnis erreicht werden konnte.

Du bist Terrorist wird abgemahnt

Der Designstudent Alexander Lehmann hat im Rahmen seiner Uni-Abschlussarbeit ein bissiges Video unter dem Titel Du bist Terrorist erstellt und im Internet veröffentlicht. Inhalt des Videos ist eine Art Persiflage der Kampagne Du bist Deutschland aus dem Jahr 2005, in welchem dargelegt wird, warum in Deutschland 82 Millionen potentiellen Terroristen leben:

Handy-, eMail- und Internetüberwachung sowie der Bundestrojaner werden in dem Video u.a. als Beispiel herangezogen, bei denen der Gesetzgeber in den letzten Jahren – immer mit wohlbedachten Begründungen – die Privatsphäre eingeschränkt. Alexander Lehmann kommt zu dem – sicherlich nicht 100%ig realitätsnahen, aber konsequenten – Ergebnis, dass wir Bundesbürger alle Terroristen sein müssen, wenn wir derartig überprüft werden.

Mit dieser Aktion trifft er dementsprechend wunde Punkte, insbesondere aber – etwas überraschend – bei der Agentur KemperTrautmann, die hinter der Kampagne Du bist Deutschland steckt und nun die Abmahnung der Aktion angekündigt hat. Konkret geht es darum:

jegliche Bezüge zur Du bist Deutschland – Kampagne zu entfernen und die Adresse DuBistTerrorist.de nicht mehr zu verwenden. Er [Alexander Lehmann, Anm. d. R.] hat drei Tage Zeit, alles wie gewünscht zu entfernen. Als Begründung wird das Markenrecht an Du bist Deutschland genannt.

Offen gestanden verstehe ich weder, warum nur durch den gleichen Textbeginn Du bist ein Markenrecht tangiert werden kann, noch, warum ausgerechnet eine Agentur, die mit ihrer damaligen Aktion für mehr Offenheit und Diskussionen sorgen wollte, nun selber eine ähnliche Aktion torpedieren will. Am 60. Jahrestag des Grundgesetzes in Deutschland ist das bittere Ironie und zeigt, wie perfide und arrogant unsere Gesellschaft inzwischen geworden ist. Schade – ich hoffe, dass KemperTrautmann diese Abmahnung nicht durchzieht, sondern erkennt, dass das ein Bumerang werden könnte.

Via: Netzpolitik.org

Deutsche Bahn legt Abmahnung gegen Netzpolitik auf Eis

Die Vielzahl der Reaktionen auf die Abmahnung der Deutsche Bahn AG gegen den Blog netzpolitik.org und vor allem wohl die Schärfe des Gegenwindes hat dazu geführt, dass die Deutsche Bahn AG die Abmahnung nicht weiter betreiben will! Interessanterweise wird die Bahn aber ihre Abmahnung nicht zurückziehen, sondern sieht lediglich von weiteren juristischen Schritte gegen diesen Blogger ab. Dies hat er in einem Telefonat mit einem Bahnsprecher mündlich erfahren.

Es ist also weder eine offizielle Pressemitteilung geplant noch wurde Markus Beckedahl als Blogbetreiber direkt hierüber informiert. Eine Entschuldigung für dieses übertriebene Vorgehen, was aus meiner Sicht das Mindeste gewesen wäre, wird es demnach nicht geben. Für Markus freue ich mich sehr und hoffe, dass der Ärger langsam verdaut werden konnte, das peinliche Vorgehen in Sachen PR-Arbeit der Bahn wird damit um eine neue Qualität bereichert. Und eines darf insbesondere nicht vergessen werden: das Grundproblem der Vorgänge bei der Bahn bleibt bestehen! Wie kann es sein, dass ein Unternehmen in internen Rasterfahndungen die gesamten Mitarbeiter ohne hinreichenden Tatverdacht überprüft! Die Abwehr von Korruption ist ohne Frage eine wichtige Aufgabe eines Unternehmens und hierzu muss es Möglichkeiten geben. Aber die Verhältnismäßigkeit und das Einhalten von Gesetzen muss gewährleistet bleiben. Egal wie gross ein Unternehmen ist.

Deutsche Bahn, Datenskandal und nun noch ein kritischer Blogger

Deutsche Bahn und Transparenz – zwei Dinge, die sich scheinbar widersprechen und ausschliessen. Und allen voran Bahnchef Hartmut Mehdorn, der Mann, der offenkundig glaubt, über den Gesetzen stehen zu dürfen. Gerade erst musste er sich auf Druck der Öffentlichkeit dafür entschuldigten, dass in den Jahren 2001 und 2002 rund 173.000 Bahn-Mitarbeiter im Rahmen einer Aktion zur Korruptionsbekämpfung überprüft wurden und dann stellt sich heraus, dass dieser Datenskandal noch viel umfangreicher ist: 2005 gab es erneut eine Überprüfung, die diesmal alle Mitarbeiter betraf. Dass seine Entschuldigung nun wie ein Hohn klingt und der Kreis derjenigen, die den Rücktritt von Hartmut Mehdorn fordern, immer größer wird, dürfte daher wenig verwundern. Nur die CDU scheint derzeit noch aus wahltaktischen Gründen hinter ihm zu stehen, schliesslich darf die SPD nicht nur den potentiellen Nachfolger vorschlagen, sondern kann sich mit dem Thema auch im anstehenden Bundestagswahlkampf positiv profilieren: schlechter kann ein Nachfolger die PR-Arbeit der Deutsche Bahn AG sicherlich kaum noch machen.

Und seit gestern hat die Bahn einen neuen Feind ausgemacht: Markus Beckedahl / netzpolitik.org: in diesem Blog wurde am 31.01.2009 – zunächst ohne große Publicity – ein internes Memo des Berliner Landesdatenschutzbeauftragten über Details zu der Mitarbeiterüberwachung der Bahn veröffentlicht, das Markus aus einer anonymen Quelle erhalten hatte. Daraufhin hatte er diese Woche eine Abmahnung durch die Rechtsabteilung des Bahn-Konzerns erhalten und er soll das Dokument vom Blog entfernen sowie eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. Aber Markus sieht das nicht ein:

Seit bald acht Jahren blogge ich jetzt abmahnfrei unter dieser Domain. Einige Dokumente hab ich in der Zeit auch veröffentlicht, die teilweise vorher auch schon durch die Medien geisterten, aber dort nur zitiert wurden. Ich veröffentliche diese Dokumente wie auch das interne Memo zur DB-Rasterfahndung, weil ich denke, dass sich jeder selbst eine Meinung bilden können sollte. Ich bin auch der Meinung, dass eine aufgeklärte Demokratie wie in unserem Lande das zulassen sollte. Und dieses Dokument ist für den öffentlichen Diskurs rund um die Überwachungsaffäre bei der Deutschen Bahn AG relevant. […] Mittlerweile hab ich auch Rücksprache mit meinen Anwälten […] gehabt, der Stand […] ist der, dass ich das Dokument online lasse und die Unterlassungserklärung nicht unterzeichne.

Im Web gibt es bereits eine rechtliche Bewertung zur Netzpolitik-Abmahnung, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Vorgehensweise der Bahn rechtlich wohl nicht zu halten ist. Sollte sich das bestätigen, würden keine Konsequenzen für Markus Beckedahl / netzpolitik.org entstehen. Das wären in diesem besonderen Fall die richtige Entscheidung. Dazu ist das gesellschaftliche Interesse an den Vorgängen bei der Bahn einfach zu gross und zu wichtig.

Erfahren von diesem Vorgehen habe ich übrigens über den netzpolitik Twitter-Account, dort werden weiterhin aktuelle Informationen rund um diese Abmahnung veröffentlicht. Die ganze Aktion zeigt, wie stark heute die Vernetzung geworden ist und wie schnell die Szene reagieren kann, wenn es um die gegenseitige Unterstützung geht. Und die Welle ebt nicht ab, das Thema wird sukzessive sogar von den klassischen Medien übernommen. Und das Vorgehen der Rechtsabteilung der Deutsche Bahn AG hat sich zu einem Bumerang entwickelt und das Gegenteil des Gewünschten erreicht: anstelle das interne Memo ins Datennirvana zu befördern, verbreitet es sich nunmehr in Windeseile durch das Web und erreicht einen ungeahnten Bekanntheitsgrad!

Ich hoffe, dass Markus Beckedahl seine Position durchhalten kann und die Abmahnung wirklich rechtlich ins Leere läuft. Danke für seine Courage!

Abmahnung wegen Platz 1 bei Google

Das Thema Abmahnungen im Internet war öfers schon mal skurril, aber aktuell gibt es einen neuen Fall, der einen neuen Höhepunkt setzen dürfte: Volker Bellendorf, der sich als Suchmaschinenenoptimierer bezeichnet, mahnt die Personensuchmaschine Yasni ab. Soweit, so gut. Das wäre ja noch nicht mal so spannend, da es doch häufiger vorkommt. Was die ganze Aktion zu etwas besonderem macht, ist der Hintergrund: es geht um eine gezielte Marktbehinderung, weil Yasni bei Google mit den Begriffen Volker Bellendorf Shopbetreiber auf Platz 1 bei Google erscheint. Als Begründung für die Abmahnung wird in dem veröffentlichten Schreiben der beauftragten Rechtsanwälte folgendes genannt:

Dass dieses Verhalten rechtswidrig ist, werden wir sicherlich nicht vertieft diskutieren müssen.

Yasni hat reagiert und die betreffenden Seiten mittels Eintrag in der robots.txt gesperrt. Google zeigt diese zwar weiterhin (Platz 1) an, aber der Aufruf der Links führt dann zu einem 404er-Fehler.

Man kann zu den Personensuchmaschinen stehen wie man will und auch ich lasse mich regelmässig von Yasni informieren, was über mich doch angezeigt wird. Das Wettbewerbsrecht und das Urhebergesetz sind sehr wichtige Gesetze und wenn der Verdacht besteht, dass hiergegen verstossen wird, dann muss sich damit auch ein Gericht beschäftigen. Aber Platz 1 bei Google als Tatbestand nutzen zu können, erscheint mir nicht nur kurios, sondern sehr gefährlich. Eine Flut von Abmahnungen und Klagen würde sicherlich folgen. Ich bin sehr gespannt, wie dieses Thema weitergeht und zu welchem Ergebnis es führen wird!

Quelle: Personensuche

P.S. Entgegen meiner sonst üblichen Vorgehensweise habe ich die Links zu den beiden betreffenden Parteien mit nofollow belegt. Ich bin zwar grundsätzlich für eine „offene“ Verlinkung, aber hin und wieder muss man nicht alles unterstützen 🙂

Herbalife droht mit Abmahnungen

Mit schöner Regelmäßigkeit gibt es im Internet Berichte über die Androhung von Abmahnungen, bisher in der Regel aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder bei Verstössen gegen die Impressumspflicht. Leider wurde dies sehr häufig auch missbräuchlich genutzt.

Neu ist nach meinem Kenntnisstand die jüngste Vorgehensweise von Herbalife und seinen Anwälten, die Webseiten mit Abmahnung drohen, bei denen die Begriffe Herbalife und Scientology zusammen genannt werden.

Bevor Sie den gesamten Artikel lesen, bitte ich, den folgenden Hinweis zu beachten:

Zur Klarstellung: Herbalife und die umstrittene Scientology-Sekte haben nichts miteinander zu tun. Entsprechende Vorwürfe konnten nie belegt werden. Aus diesem Grund werden solche Verleumdungen auf diese Website, im Forum, in den Kommentaren, im Gästebuch etc. nach Kenntnisnahme auch konsequent und unverzüglich gelöscht worden!

Die Websites gulli.com und HFSclub sind anwaltlich angeschrieben worden, weil auf diesen Seiten stand, dass der Hersteller von Schlankheitsmitteln Herbalife gerüchteweise zur Scientology-Sekte gehören würde. Herbalife wehrt sich gegen diese Gerüchte, da diese unwahr seien, was grundsätzlich vollkommen in Ordnung und das gute Recht von Herbalife ist.

Interessant für alle Homepagebetreiber ist aber ein Punkt im Schreiben des Anwalts, der verlangt nämlich, dass das gemeinsame Vorkommen der Begriffe Herbalife und Scientology auf einer HTML-Seite durchgängig zu unterbinden ist:

Selbstverständlich hat unsere Partei keine Bedenken, dass jeder seine Meinung im Rahmen des Schutzes von Art. 5 GG äußert. Wir möchten jedoch deutlich machen, dass Herbalife nicht gewillt ist, auch nur ansatzweise mit Sekten in Verbindung gebracht zu werden, auch nicht in der Darstellung eines Gerüchtes, eines Verdachtes oder einer Vermutung und auch nicht in der Form einer Frage formuliert.

Nicht nur, dass damit ein Forumthread, in dem beide Begriffe vorkommen, selbst wenn diese in keinem Kontext zu einander stehen, gelöscht werden muss, nein, selbst eine Diskussion darüber, dass diese Gerüchte unwahr sind, dürften damit im Web nicht mehr geführt werden. Ich finde, dass diese Vorgehensweise nicht in Ordnung ist, da sie die freie Meinungsäußerung zu unterbinden versucht und das kann nicht im Sinne des Schutzes des Art. 5 GG sein, oder???

Ach ja, und wer glaubt, dass diese oben erwähnten Gerüchte, die ja falsch sind laut Herbalife, erst vor kurzem aufgetreten sind, der irrt sich:

Skurriles Detail zum Schluß: der beanstandete Thread auf dem gulli:board stammte aus dem Jahr 2000. Aufgerufen wurde er 44 mal.

Das nenne ich eine zeitnahe Reaktion ….