Abmahnung gegen Dialer-Foren

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Thies
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Abmahnung gegen Dialer-Foren

Beitrag von Thies »

Folgenden Artikel von intern.de samt Links stelle ich hier online, weil das Thema einfach nur der Hammer ist:
Die Münchner Anwaltskanzlei "Frhr. v. Gravenreuth & Syndikus" hat in der Vergangenheit schon häufiger an der Beschädigung ihres Rufes gearbeitet. Allerdings meist mit dem Ziel der Geschäftsförderung, etwa durch die Präsentation als unnachgiebiger, fintenreicher Gegner im Rechtsstreit. Mit einer neuen Aktion droht man sich nun aber eher lächerlich zu machen.

Gemeint sind zwei in der vergangenen Woche bekannt gewordene Abmahnungen, die einer der beiden Anwälte den Anti-Dialer-Sites Computerbetrug.de/Dialerhilfe.de und Dialerschutz.de zukommen ließ. In den Abmahnungen werden die Site-Betreiber aufgefordert, weitere Verstöße gegen das Rechtsberatungsgesetz zu unterlassen. Denn in den Foren-Diskussionen mit juristischem Inhalt erkennt der Anwalt regelmäßig eine Einzelfallberatung in rechtlichen Angelegenheiten. Seinem Verständnis nach sind solche Diskussionen durch das Rechtsberatungsgesetz verboten.

Dort (RBerG Art 1 § 8, Abs. 1 Nr. 1) heißt es tatsächlich, "Ordnungswidrig handelt, wer (...) fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen, (...)".

Allerdings hat der abmahnende Anwalt wohl übersehen, dass dort in diesem Satz von einer "geschäftsmäßigen" Besorgung die Rede ist. Ein Foren-Posting als geschäftsmäßige Besorgung einzustufen, dürfte nach Ansicht der JurPC aber nur schwerlich und "in ganz seltenen Ausnahmefällen" möglich sein.

Bedenkt man weiterhin, dass nicht jeder juristische Ratschlag in einem Forum diese Bezeichnung verdient, und dass es zu den Grundrechten deutscher Bundesbürger gehört, Diskussionen auch dieser Art zu führen, dürfte die Abmahnung auf mehr als nur tönernen Füßen stehen.

Gerade aus diesem Grund verdient die Kanzlei des Abmahners möglicherweise sogar erstmals Dank. Ihre Abmahnung macht es vielleicht endlich möglich, mit dem Schreckgespenst der "rechtswidrigen Rechtsberatung" aufzuräumen.

Dann könnten Diskussionen über rechtliche Themen wieder auf ständig sich wiederholende Haftungsausschlüsse (Disclaimer) verzichten. Und teilnehmende Anwälte müssten es sich wieder verkneifen, ständig pflichtgemäß darauf hinzuweisen, dass sie aus rechtlichen Gründen nur zu Gemeinplätzen in der Lage sind.

Kurz: Die Kommunikation dort wäre um ein weiteres lästiges Rauschen befreit.
Artikel bei Dialerschutz.de
Artikel bei Computerbetrug.de/Dialerhilfe.de
Rechtsberatungsgesetz
JurPC: Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung

Ich hoffe, dass dieser RA so richtig eins in die Fr...e bekommt, bildhaft gesprochen natürlich nur :unschuldig:

Frank-Andre
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