Mit schöner Regelmäßigkeit gibt es im Internet Berichte über die Androhung von Abmahnungen, bisher in der Regel aus wettbewerbsrechtlichen Gründen oder bei Verstössen gegen die Impressumspflicht. Leider wurde dies sehr häufig auch missbräuchlich genutzt.
Neu ist nach meinem Kenntnisstand die jüngste Vorgehensweise von Herbalife und seinen Anwälten, die Webseiten mit Abmahnung drohen, bei denen die Begriffe Herbalife und Scientology zusammen genannt werden.
Bevor Sie den gesamten Artikel lesen, bitte ich, den folgenden Hinweis zu beachten:
Zur Klarstellung: Herbalife und die umstrittene Scientology-Sekte haben nichts miteinander zu tun. Entsprechende Vorwürfe konnten nie belegt werden. Aus diesem Grund werden solche Verleumdungen auf diese Website, im Forum, in den Kommentaren, im Gästebuch etc. nach Kenntnisnahme auch konsequent und unverzüglich gelöscht worden!
Die Websites gulli.com und HFSclub sind anwaltlich angeschrieben worden, weil auf diesen Seiten stand, dass der Hersteller von Schlankheitsmitteln Herbalife gerüchteweise zur Scientology-Sekte gehören würde. Herbalife wehrt sich gegen diese Gerüchte, da diese unwahr seien, was grundsätzlich vollkommen in Ordnung und das gute Recht von Herbalife ist.
Interessant für alle Homepagebetreiber ist aber ein Punkt im Schreiben des Anwalts, der verlangt nämlich, dass das gemeinsame Vorkommen der Begriffe Herbalife und Scientology auf einer HTML-Seite durchgängig zu unterbinden ist:
Selbstverständlich hat unsere Partei keine Bedenken, dass jeder seine Meinung im Rahmen des Schutzes von Art. 5 GG äußert. Wir möchten jedoch deutlich machen, dass Herbalife nicht gewillt ist, auch nur ansatzweise mit Sekten in Verbindung gebracht zu werden, auch nicht in der Darstellung eines Gerüchtes, eines Verdachtes oder einer Vermutung und auch nicht in der Form einer Frage formuliert.
Nicht nur, dass damit ein Forumthread, in dem beide Begriffe vorkommen, selbst wenn diese in keinem Kontext zu einander stehen, gelöscht werden muss, nein, selbst eine Diskussion darüber, dass diese Gerüchte unwahr sind, dürften damit im Web nicht mehr geführt werden. Ich finde, dass diese Vorgehensweise nicht in Ordnung ist, da sie die freie Meinungsäußerung zu unterbinden versucht und das kann nicht im Sinne des Schutzes des Art. 5 GG sein, oder???
Ach ja, und wer glaubt, dass diese oben erwähnten Gerüchte, die ja falsch sind laut Herbalife, erst vor kurzem aufgetreten sind, der irrt sich:
Skurriles Detail zum Schluß: der beanstandete Thread auf dem gulli:board stammte aus dem Jahr 2000. Aufgerufen wurde er 44 mal.
Das nenne ich eine zeitnahe Reaktion ….