Offen gestanden freue ich mich über das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVG) in Sachen Wahlcomputer, auch wenn ich grundsätzlich ein Freund der stärkeren Nutzung der elektronischen Möglichkeiten bin. Bereits seit gut 10 Jahren sind Wahlcomputer im Einsatz, in dem Urteil geht es explizit um die Nutzung bei der Bundestagwahl 2005. Damals hatten rund 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme an 1.800 Computerähnlichen Geräten abgegeben. Und genau hier setzt das Urteil – zu Recht an:
Die Wähler hätten weder die abgegebenen Stimmen noch deren Auszählung kontrollieren können, so die Begründung der Richter. […] Die bisher eingesetzten Geräte hätten Mängel. […] Um echte Computer handelt es sich jedoch nicht, Elektronik und Software sind nicht aufwändiger als bei einer Waschmaschine oder einem Drucker. Über ein großes Tastentableau, auf dem die Stimmzettel abgebildet sind, gibt der Wähler seine Stimme per Tastendruck ab. Kontrollieren kann er seine Eingaben über einen kleinen LCD-Bildschirm. Gesteuert wird das Gerät über eine Software, die auf zwei fest integrierten Chips gespeichert wird. Ein Speichermodul, das wie eine Kassette in das Gerät eingesteckt wird, dient als elektronische Wahlurne.
Das BVG führt i.w. zwei Gründe für dieses Urteil an: Einerseits muss ein Bürger ohne Computerkenntnisse die wesentlichen Schritte seiner Wahlhandlung überprüfen können, andererseits werden die Stimmen ausschließlich elektronisch erfasst und gespeichert, womit Programmierfehler oder zielgerichtete Manipulationen schwer erkennbar. Letzteres hatten Hacker im holländischen Fernsehen demonstriert, in dem Sie bei analogen Geräten die Manipulierbarkeit nachwiesen.
Somit bin ich der Meinung, dass dieses Urteil wichtig und richtig ist. Noch wichtiger finde ich aber, dass der Zweite Senat des BVG die Nutzung von Wahlcomputern nicht vollständig ausgeschlossen hat. Wenn die entsprechenden technischen Voraussetzungen geschaffen sind, dass die Wahlcomputer die o.g. Voraussetzungen erfüllen, kann ein Einsatz auch wieder in Angriff genommen werden.