Mal wieder zeigt sich, wie positiv sich doch eine kritische Auseinandersetzung im Internet auf die klassischen Medien und vor allem die Politik auswirken kann. Aktueller Anlaß ist die Berichterstattung des Online-Portals Netzpolitik.org zum geplanten Schultrojaner: vor gut einer Woche wurde dort das erste Mal darüber berichtet, die Bundesländer mit Schulbuchverlagen und Verwertungsgesellschaften bereits Ende 2010 einen Rahmenvertrag für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen geschlossen haben, der u.a. vorsieht, dass mittels einer sepziellen Software die Server von ein Prozent aller Schulen nach unerlaubten Kopien aus Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien durchsucht werden sollen. Also eigentlich weniger ein Trojaner, sondern eine gezielte Suche nach digitalen Raubkopien. Sukzessive wurde weiter darüber berichtet, bis dann Ende letzte Woche über das Thema bundesweit auch via Radio und Printmedien berichtet wurde und nun auch zu einer Reaktion seitens der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geführt hat:
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will den geplanten Einsatz eines Programms zur Suche nach Raubkopien auf Schulcomputern stoppen. Die FDP-Vizechefin sagte […], sie halte diese Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und den Schulbuchverlagen für „unmöglich“. Es dürfe keine Trojaner-Technik eingesetzt werden, deren genaue Möglichkeiten noch gar nicht geklärt seien. […] „Das bringt mich auf die Palme!“
Wie wahr! Dass alleine auf Basis eines pauschalen Generalverdachts die Schulrechner systematisch nach potentiellen Urheberrechtsverstössen durchsucht werden, erinnert schon etwas an Stasi-Methoden. Nur dann, wenn ein dringender Verdachtsfall vorliegt, darf m.E. auf Basis einer gerichtlichen Anweisung eine Prüfung erfolgen. Ansonsten könnte man ja den Verlagen auch gleich noch gestatten, einfach mal die Wohnungen von Schülern auf eigene Veranlassung zu durchsuchen. Und was man auch nicht vergessen darf: auf den Schulrechnern werden auch personenbezogene und persönlichste Daten von Schülern gespeichert: Adressdaten, Zeugnisse, Beurteilungen etc. Wer garantiert, dass diese Daten nicht mitübertragen und ausgewertet werden können?
Nein, das was hier die Bundesländer mit den Verlagen vereinbart haben, geht einfach zu weit und kann aus Datenschutzgründen nicht toleriert werden. Ich hoffe, dass durch die inzwischen intensive Berichterstattung dem ganzen endgültig ein Riegel vorgeschoben wird!